Beitrittsbedingungen

Die SBK Sektion Zentralschweiz freut sich, Mitglieder aufzunehmen, die in ihrem Sektionsgebiet einen Pflegeberuf ausüben, eine Grundausbildung absolvieren oder dort ihren Wohnsitz haben. Auch Pensionierte, die einen Pflegeberuf ausgeübt haben sind im SBK Zentralschweiz herzlich willkommen. Wir schätzen Ihre langjährige Expertise und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten sich auszutauschen, an Veranstaltungen teilzunehmen oder sich auch aktiv für den SBK Zentralschweiz zu engagieren.


Um vom SBK als Mitglied aufgenommen zu werden, muss die interessierte Person vorgängig ein Beitrittsgesuch auszufüllen. Dieses kann elektronisch oder per Post eingereicht werden. Mit dem Beitrittsgesuch ist zudem ein Nachweis der Ausbildung einzureichen. Wir prüfen die Beitrittsgesuche, ob alle Aufnahmebedingungen erfüllt sind und entscheiden über Ihre Aufnahme.

Wahlrechte von Mitgliedern:

Personen mit einem Tertiärabschluss haben sowohl auf Sektionsebene als auch im SBK Stimm- und Wahlrecht.

Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II, auch als Health Care Assistants (HCA) bekannt, haben nur auf Sektionsebene Stimm- und Wahlrecht.

 

Wer kann Mitglied beim SBK Zentralschweiz werden?

Wenn Sie einen der folgenden Berufe erlernen oder mit Berufsabschluss ausüben, heißen wir Sie herzlich als Mitglied in der SBK Sektion Zentralschweiz willkommen!

  • Diplomierte Pflegefachfrau/diplomierter Pflegefachmann mit tertiärer Berufsbildung

  • Abschluss auf Sekundarstufe II (HCA-Mitglieder):
    z.B. FaGe