Austritt - Kündigung Ihrer SBK - Mitgliedschaft

Die SBK-Mitgliedschaft kann gemäss Artikel 11 unserer Statuten jeweils per Ende eines Kalenderjahres beendigt werden.

Die Kündigung hat spätestens drei Monate zuvor schriftlich in Briefform mit persönlicher Unterschrift zu erfolgen.

Senden Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben an die Sektion.