Wichtige Information für Studierende Pflege HF/FH: Verträge sorgfältig prüfen
Viele Studierende Pflege HF/FH erhalten zu Beginn ihres Studiums eine sogenannte „Weiterbildungsvereinbarung“ zur Unterschrift. Das HF/FH-Studium ist gemäss Gesetz keine Weiterbildung, sondern eine Ausbildung – auch wenn bereits ein EFZ-Abschluss als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) vorhanden ist.
In der Praxis zeigt sich, dass einige dieser Vereinbarungen problematische Bestimmungen enthalten. Während die Verpflichtungen der Betriebe oft nur knapp formuliert sind, werden den Studierenden teilweise übermässige oder sogar unzulässige Pflichten auferlegt.
Ein neues Merkblatt des SBK bietet Studierenden wichtige Hinweise zur Prüfung solcher Verträge. Es zeigt auf, worauf sie achten sollten, welche Bestimmungen nicht akzeptiert werden müssen und wann eine Nachverhandlung angebracht ist.
Studierende Pflege HF/FH können sich bei Unsicherheiten direkt an den SBK wenden. Die Mitgliedschaft ist für die gesamte Studiendauer kostenlos. Ab Beginn der Mitgliedschaft steht die Rechtsberatung zur Verfügung, und nach drei Monaten kann auch der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie Verträge genau, bevor Sie sie unterzeichnen – und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung! Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Merkblatt des SBK.