Luzern folgt nicht dem Zentralschweizer Modell bei der Umsetzung der Pflegeinitiative zur Förderung der Ausbildung in der Pflege
Der Schweizer Berufsverband für Krankenpflege SBK, Initiant der Pflegeinitiative, mit der Sektion Zentralschweiz ist nicht zufrieden mit der Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Luzern.
Das Paket 1 der Pflegeinitiative, die sogenannte Ausbildungsinitiative, hat zum Ziel, die Ausbildung zur Pflegefachperson attraktiver zu machen und zu fördern, damit der zukünftige Bedarf an Pflegefachpersonal gedeckt und die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Der Bund schreibt vor, dass die Kantone die Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) fördern, indem sie mit Beiträgen den Lebensunterhalt der in Ausbildung stehenden Personen gewährleisten.
Mit diesen Beiträgen sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, eine Ausbildung im Pflegeberuf zu absolvieren. Für die Umsetzung haben die Zentralschweizer Kantone ein Zentralschweizer Modell entwickelt. Dabei wurde darauf geachtet, dass von den vorgesehenen Beiträgen möglichst viele Personen profitieren, um eine möglichst grosse Wirkung zu erreichen. Das Modell sieht Beiträge ab dem vollendeten 22. Lebensjahr vor, die mit zunehmendem Alter steigen. Im Grundsatz sollen alle Studierenden in allen Zentralschweizer Kantonen zwecks Harmonisierung im gleichen Rahmen Beiträge erhalten. Damit soll auch ein gegenseitiges Konkurrenzieren in der Versorgungsregion Zentralschweiz verhindert werden.
Bedauerlicherweise will Luzern erst ab dem 25. Lebensjahr Beiträge ausrichten und folgt nicht den Empfehlungen des gemeinsam ausgearbeiteten Modells. Mit dem Luzerner Beitragsmodell erhalten weniger Personen etwas höhere Beiträge. Insgesamt profitieren aber weniger Personen davon. Wir erachten dies nicht als zielführend. Zudem entspricht diese Altersgrenze auch nicht dem Berufswerdegang, wie er sich in der Praxis darstellt.
Der Einstieg in einen Pflegeberuf ist über verschiedene Bildungswege möglich. Oft auch auf dem zweiten Bildungsweg im Aufbau auf die Ausbildung Fachfrau/-Mann Gesundheit (FaGe). Dies ist sogar schon vor dem 22. Lebensjahr möglich. Gerade bereits in Gesundheitsberufen ausgebildete Personen müssen unbedingt im Beruf gehalten werden und nicht noch lange hingehalten werden bis zum 25. Lebensjahr. Auch für unter 25-Jährige sind die Lohneinbussen, die sie hinnehmenden müssen substanziell im Vergleich zum Lohn, den sie in ihren angestammten Berufen aus der Erstausbildung hatten.
Der Aspekt Familie fehlt gänzlich bei der Umsetzung in Luzern im Vergleich zum Zentralschweizer Modell. Der SBK Zentralschweiz findet das am falschen Ort gespart. Die zusätzliche finanzielle Entlastung mit Beiträgen an Elternteile kann insbesondere auch bei Quereinsteigerinnen nach der Familienpause ein gewichtiger Anreiz sein, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Gerade diese Zielgruppe muss zur Bewältigung der nötigen Ausbildungsleistung auch berücksichtigt werden.
Der SBK Zentralschweiz hofft, dass die zuständige Kommission in der zweiten Lesung gut beraten ist, diese Ungleichbehandlung von Studierenden in der Pflegausbildung in der Region Zentralschweiz zu korrigieren.
Miriam Rittmann
Präsidentin SBK Zentralschweiz